Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss für die Vertragsunterzeichnung einen neutralen Fachmann konsultieren.
Hier kommt der Notar ins Spiel.
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss für die Vertragsunterzeichnung einen neutralen Fachmann konsultieren.
Hier kommt der Notar ins Spiel.
Seine Aufgaben umfasst die Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen. Er holt evtl. erforderliche Unterlagen und Genehmigungen ein, prüft und terminiert den reibungslosen Ablauf der Kaufpreiszahlung. Sorgt im Folgeschritt für die erforderlichen Löschungen nicht übernommener Belastungen und regelt zu gegebener Zeit die Eigentumsumschreibung.
Er ist ferner zur Neutralität verpflichtet und muss einen ausgewogenen Vertrag im Interesse beider Parteien erstellen.
Der sogenannte Kaufvertragsentwurf wird an beide Vertragsparteien zur Prüfung übermittelt.
Zur sorgfältigen Prüfung der Vertragsunterlagen wird den jeweiligen Parteien eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, die auch genügend Zeit bietet sich ggf. eine weitere Meinung einzuholen. Hier bieten sich in der Regel Beratungsgespräche bei Verbraucherzentralen oder Anwälten an. Die jeweiligen Beratungskosten sollten im Vorfeld abgesprochen werden.
Nach dieser Prüfungsphase erfolgen beim eigentlichen Beurkundungstermin beim Notar die Verlesung und die Erklärung der Rechtsfolgen aus dem Vertrag.
PS: der jeweilige Beurkundungstermin sollte erst stattfinden, wenn die Zahlung der Kaufsumme sichergestellt ist. Das heißt besonders im Rahmen einer notwendigen Hypothekenaufnahme das die Bankzusage auch wirklich vorliegt.