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Aktuelle Themen


Diese Frage muss mit einem eindeutigen „JA“ beantwortet werden.

Die Grunderwerbsteuer beläuft sich je nach Bundesland zwischen 3,5% bis zu 6,5%. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Beim Erbbaurecht errechnet sich die Grunderwerbsteuer über den vereinbarten

Der Erwerb einer Immobilie beinhaltet diverse Kaufnebenkosten u. a. die Grunderwerbsteuer.

Sie fällt auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis an. Um hier einige hundert Euro sparen zu können, besteht die Möglichkeit mitverkauftes Inventar gesondert auszuweisen.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss für die Vertragsunterzeichnung einen neutralen Fachmann konsultieren.

Hier kommt der Notar ins Spiel.

Immer mehr Häuser werden u.a. aus Kostengründen ohne Keller gebaut. Was früher Platz im Keller unserer Eltern und Großeltern fand, blockiert jetzt Abstellräume oder Garagen.

Was liegt näher als ein schönes, dekoratives Gartenhaus. Welches nicht nur Platz für Gartengeräte und Liegestühle bietet, sondern gern auch Kindern als Spielhäuschen dient.

Immobilien werden in Deutschland mit Hilfe eines Notars verkauft und gekauft. Er agiert beim Immobiliengeschäft als Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend angesehen sind Notare.

Jetzt ist die Beste Zeit um mit einer Infrarotkamera Wärmelecks am Haus sichtbar zu machen.

Bei Temperaturunterschieden zwischen Innenräumen und der Umgebung von 10 – 15 Grad gelingen diese am besten.

Beabsichtigen Eigentümer an Angehörige eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten, müssen sie auf einige Dinge achten: Mindestens 66 % der ortsüblichen Miete müssen verlangt werden um sie steuerlich absetzten zu können.

Zum Kauf der Wohnung müssen die Käufer einen entsprechenden Kaufvertrag beim Notar abschließen. Diesen Vertrag sollten sie sich genau ansehen und ggf. vom Baurechtsanwalt erläutern lassen. Dies rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht).

Für die Steuerberechnung ist die Festlegung des Immobilienwertes entscheidend. Seit 2009 legt das Finanzamt dafür den aktuellen Verkehrswert und nicht mehr den Steuerwert zugrunde. Das hat zur Folge, dass der Wert der meisten Immobilien höher veranschlagt wird. Die Bestimmung des Wertes richtet sich nach standardisierten Verfahren, die unter anderem Bodenrichtwert, Grundfläche und Gebäudealter berücksichtigen.

Effektivzins führt Verbraucher in die Irre. Komplexe Finanzierungsprodukte kombinieren ein Immobiliendarlehen mit einem Bausparvertag.