Zum Kauf der Wohnung müssen die Käufer einen entsprechenden Kaufvertrag beim Notar abschließen. Diesen Vertrag sollten sie sich genau ansehen und ggf. vom Baurechtsanwalt erläutern lassen. Dies rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht).
Zum Kauf der Wohnung müssen die Käufer einen entsprechenden Kaufvertrag beim Notar abschließen. Diesen Vertrag sollten sie sich genau ansehen und ggf. vom Baurechtsanwalt erläutern lassen. Dies rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht).
Es gibt Unterschiede bei den Verträgen:
Während manche Verträge die Parteien ab sofort binden, halten sich Bauträger/Verkäufer gelegentlich ein Hintertürchen offen – eine Zustimmungsfrist, innerhalb derer sie den Vertrag annehmen oder auch ablehnen können. Ein Käufer sollte daher die Fristen genau berücksichtigen, um Ärger zu vermeiden.
So sollte z. B. auch die Finanzierung erst dann verbindlich durchgeführt werden, wenn keine Rücktrittsmöglichkeit von der anderen Seite besteht. Für diesen Fall ist eine vorherige Finanzierungszusage einer Bank hilfreich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.