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Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht?
Diese Frage muss mit einem eindeutigen „JA“ beantwortet werden.
Die Grunderwerbsteuer beläuft sich je nach Bundesland zwischen 3,5% bis zu 6,5%. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstücks.
Beim Erbbaurecht errechnet sich die Grunderwerbsteuer über den vereinbarten
Tätigkeit: Notar
Immobilien werden in Deutschland mit Hilfe eines Notars verkauft und gekauft. Er agiert beim Immobiliengeschäft als Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend angesehen sind Notare.
Vorgezogene Vermögensübertragung – „Schenken aus warmer Hand“
Für die Steuerberechnung ist die Festlegung des Immobilienwertes entscheidend. Seit 2009 legt das Finanzamt dafür den aktuellen Verkehrswert und nicht mehr den Steuerwert zugrunde. Das hat zur Folge, dass der Wert der meisten Immobilien höher veranschlagt wird. Die Bestimmung des Wertes richtet sich nach standardisierten Verfahren, die unter anderem Bodenrichtwert, Grundfläche und Gebäudealter berücksichtigen.