Immobilien werden in Deutschland mit Hilfe eines Notars verkauft und gekauft. Er agiert beim Immobiliengeschäft als Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend angesehen sind Notare.
Immobilien werden in Deutschland mit Hilfe eines Notars verkauft und gekauft. Er agiert beim Immobiliengeschäft als Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend angesehen sind Notare.
Viele Bauherren/Kaufinteressenten verlassen sich bei der Beurkundung oft auf den Notar. Dieser ist aber zur Neutralität verpflichtet und solange der Vertrag geltendem Recht entspricht, wird von ihm der Inhalt nicht bewertet.
Somit sind die Kaufinteressenten selbst gefragt. Bei Erwerb von einem gewerblichen Anbieter gilt seit dem 01.10.2013 eine Frist von zwei Wochen. Der Notar muss ihnen die Vertragsunterlagen 14 Tage vor der Unterzeichnung zur Einsicht und Prüfung zukommen lassen. Erwerben sie die Immobilie von privat, greift das Gesetz nicht. Hier sollten Sie im eigenen Interesse dafür sorgen, dass Sie genug Zeit haben, den Vertragsentwurf prüfen zu lassen.