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Zwangsversteigerung

Nicht alle Immobilien sind ein Schnäppchen. Vor der Auktion sollten sich die Bieter umfassend informieren.

Nicht alle Immobilien sind ein Schnäppchen. Vor der Auktion sollten sich die Bieter umfassend informieren.

Zwangsversteigerungen gehen in den meisten Fällen auf die Initiative der Banken zurück, weil sie mehrere Monate lang keine Ratenzahlung für ihre Kredite erhalten haben. Aufgrund ihres im Grundbuch eingetragenen Anspruches können sie beim zuständigen Amtsgericht einen Titel zur Zwangsversteigerung verlangen. Stimmt das Gericht zu erfolgt die Beschlagnahme und ein Rechtspfleger wird mit dem Verfahren beauftragt.

Im Regelfall dauert ein Verfahren mindestens acht Monate. Kommt es dann zum Versteigerungstermin beläuft sich die Mindestbietzeit auf eine halbe Stunde. Das Gebot muss mindestens 50 Prozent des festgesetzten Immobilienwertes betragen, ansonsten wird ein neuer Versteigerungstermin angesetzt. Beträgt das Höchstgebot weniger als 70 Prozent, kann der Gläubiger/Bank die Zustimmung untersagen. Bei einem zweiten Versteigerungstermin gelten keine Mindestgrenzen mehr.

Die Bieter sollten sich für die Versteigerung ein Limit setzen und zusätzliche Kosten wie Grunderwerbsteuer einkalkulieren.