MINDESTBEWERTUNGSZAHL
Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages ist abgesehen von der Mindestansparsumme, dass der Bausparer die Mindestbewertungszahl erreicht. Diese Bewertungszahl eines jeden Bausparvertrags wird immer wieder neu an den festgelegten Bewertungsstichtagen errechnet.