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Ratgeber

NICHTABNAHMEENTSCHÄDIGUNG

Die Nichtabnahmeentschädigung ist das Entgelt, das bei Nichtabnahme des Darlehens zu zahlen ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, daß sie die für das Darlehen vorgesehenen Mittel bereits beschafft hat.

Die Nichtabnahmeentschädigung wird wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.