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Ratgeber

SONDERTILGUNG

Das Sondertilgungsrecht ist ein im Darlehensvertrag zu vereinbarendes Recht des Darlehensnehmer, unabhängig von der laufenden Tilgung, Rückzahlungen auf das Darlehen zu leisten.

Sondertilgungsrechte stellen stets ein einseitiges Optionsrecht (Wahlrecht) des Darlehensnehmer auf außerordentliche Tilgung des Darlehens bzw. eines Teilbetrages dar.